F-Gas Verordnung
     
5. Oktober 2023

Neueste F-Gas Verordnung stärkt klimafreundliche Alternativen

Ein zentraler Bestandteil der Verordnung ist die schrittweise Reduzierung der zulässigen Mengen an F-Gasen, der sogenannte Phase-Down. Nach diesem detaillierten und festgelegten Fahrplan wird in den EU-Mitgliedstaaten, im Zeitraum zwischen 2015 und 2032, die zur Verfügung stehenden neu hergestellten synthetischen Kältemittel schrittweise um 79 Prozent verringern müssen.

Am 05. Oktober 2023 verständigten sich die Verhandlungsführer des EU-Parlaments auf eine Novellierung der F-Gase Verordnung. Diese Novellierung verschärft den Handlungsdruck. Denn die am 26.01.2024 in Kraft getretene F-Gase Verordnung wird etliche Betreiber von Kälteanlagen vor noch größere Herausforderungen stellen. Die Verknappung der zur Verfügung stehenden Kältemittel wird vielfältige Auswirkungen haben. Durch die Verordnung werden zukünftig weniger HFKW auf dem Markt verfügbar sein, was zu einer deutlichen Preissteigerung führt. Die Nachfrage nach Alternativen wird immer stärker.

Bestens gerüstet mit der bluu unit als Partner
Auf dieses Szenario haben sich unsere Unternehmen in der Vergangenheit gut vorbereitet indem sie seit Jahren vermehrt auf natürliche Kältemittel wie Ammoniak, Kohlenstoffdioxid oder Propan setzen. Um eine Entscheidung im Sinne des Nutzers und Betreibers treffen zu können, sollten zunächst die wichtigsten Eigenschaften der verschiedenen Kältesysteme und Kältemittel im Hinblick auf Temperaturbereiche, Sicherheit, bauliche Anforderungen an den Aufstellungsort, Verfügbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Servicefreundlichkeit und Anlagentechnik geklärt werden. Gerne unterstützen Sie unsere Experten bei der Planung und Umsetzung. Mail an f-gase-verordnung@bluu-unit.de genügt.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen bietet unser kurzes Kompendium