Neues Förderprogramm: Die Verbesserung der Energieeffizienz von gewerblichen Kälte- und Klimaanlagen wird belohnt.
Am 12. Februar 2024 trat ein neues Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Kraft. Ziel des Programms ist die Verbesserung der Energieeffizienz von stationären Kälte- und Klimaanlagen in gewerblichen Umgebungen.
Eingebunden in die Kälte-Klima-Richtlinie unterstützt das Programm die Integration von Klimaschutz-Technologien. Ein weiterer Baustein zur Erreichung der von der Bundesregierung gesteckten Klimaziele.
Das Programms umfasst die Steigerung der Energieeffizienz, die Reduzierung des Kältebedarfs und die Minderung der Emissionen fluorierter Treibhausgase. Maßnahmen, die die Energieeffizienz von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln verbessern, werden gefördert.
Der GWP-Wert steht für „Global Warming Potential“ und wird am Referenzwert von Kohlenstoffdioxid (CO2) mit dem GWP-Wert 1 ausgerichtet.
Natürliche Kältemittel sind z.B.:
Kohlenstoffdioxid (CO2), Name als Kältmittel: R744, GWP: 1
Ammoniak (NH3), Name als Kältmittel: R717, GWP: 0
Propan (C3H8), Name als Kältmittel: R290, GWP: 3
Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die Eigentümer, Pächter oder Mieter des die Kälte- oder Klimaanlage betreffenden Grundstücks sind. Privatpersonen sind nicht förderfähig, selbst wenn die Anlage an ein Unternehmen vermietet werden soll.
Die Höhe der Förderung wird an den Berechnungsformeln der Kälte-Klima-Richtlinie 2024 ausgerichtet. Geförderte Unternehmen müssen dem BAFA nach Inbetriebnahme der Anlage drei Jahre jährlich Betriebsdaten zur Verfügung stellen, um ein regelmäßiges Monitoring zu ermöglichen.
Weitere Informationen zu förderfähigen Maßnahmen und Berechnungsformeln sind auf der Website des BAFA unter dem Abschnitt „Kälte- und Klimaanlagen“ abrufbar.